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Newsletter 06/2020 vom 26.06.2020


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29.06.2020

Die Mitgliederversammlung wird nicht nachgeholt, andere Veranstaltungen finden statt.

Die Gesellschaft ist zwiegespalten zwischen den Befürwortern von Lockerungen auf der einen Seite und den mahnenden Stimmen auf der anderen Seite. Auch in der Anglerschaft spiegelt sich dieses Meinungsspektrum wider. Wir halten uns zwar viel an der frischen Luft auf und glauben an unsere robuste Gesundheit, wir haben aber auch viele ältere Kollegen unter uns, die es gilt zu schützen. Deshalb fallen allgemeingültige Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Vereinslebens schwer. Jeder Vorstand muss diese Schritte für sich selbst entscheiden. Die Coronaschutzverordnung kann dabei eine Hilfe sein. Der Verband kommt bei dieser Abwägung zu unterschiedlichen Antworten.

Was in diesem Jahr stattfinden soll, finden Sie hier:
Vereinleben mit der Coronaschutzverordnung 2020

Jugendarbeit nach Möglichkeit weiterführen!

Im Gegensatz zu Veranstaltungen, die aus guten Gründen abgesagt werden, stellt sich die Notwendigkeit von Jugendangeboten und Freizeitmöglichkeiten anders dar. Gerade weil Schulunterricht ausgefallen ist und viele andere Angebote in den Ferien abgesagt werden, müssen wir an die Kinder und Jugendlichen denken, insbesondere auch an die sozial schwächer gestellten. Unsere Fachkraft für Jugendarbeit, Clemens Freiesleben, hat die Rahmenbedingungen zusammengetragen, unter denen wir Veranstaltungen wie Angelcamps, Schnupperangelveranstaltungen und Jugendgruppentreffen abhalten können. Diese Angebote finden i. d. R. draußen statt und richten sich an eine Altersgruppe, die – nach allem, was wir wissen – eine höhere Widerstandskraft gegen den Erreger aufweist. Deshalb richten wir den Appell an Sie, Angebote für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Mit etwas Kreativität und Anstrengung geht das und gibt den jungen Menschen wenigstens für die Ferien eine Perspektive.

Jugendveranstaltungen in Zeiten von Corona

Behindertenangeln fördern

Es ist dem Verband ein großes Anliegen, behinderten oder benachteiligten Menschen den Zugang zu den Gewässern und zum Angeln zu ermöglichen. Wir möchten uns in diesem Sinne für verbesserte Rahmenbedingungen einsetzen, wobei uns bewusst ist, dass die Umsetzung nur auf lokaler Ebene funktionieren wird. Aus diesem Grund würden wir uns sehr freuen, von Vereinen, die bereits gemeinsame Aktionen mit Behinderten/Behindertengruppen durchführen, Erfahrungsberichte zu bekommen und die Erlaubnis, ggf. mit Ihnen dazu in Kontakt zu treten. Bitte berichten Sie uns von den Erfahrungen, Schwierigkeiten und Erfolgen!

Sie können behindertengerechte Angelplätze auch unter https://angelmagazin.de/barrierefreie-angelplaetze/ melden, wo sie auf einer Deutschlandkarte eingetragen werden. Vielen Dank!

Vorübergehender Abschied von Dr. Svenja Storm

Seit dem 11.06.20 befindet sich Dr. Svenja Storm im Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Geplant ist eine Pause von einem Jahr, so dass sie ab August 2021 wieder für Sie da sein wird. Aber auch in der Zwischenzeit wird sie das fischereiliche Geschehen verfolgen und sich bei der einen oder anderen Veranstaltung des LFV blicken lassen. Über Informationen zur Lippe und Fischfotos wird sie sich freuen und in unregelmäßigen Abständen auch noch dienstliche E-Mails abrufen und beantworten.

Eine Zusammenfassung des Lippeprojekts wird in der Publikationsreihe des LFV erscheinen, sobald sie zurück ist. Dann wird auch das zweite Projekt, die Überarbeitung der Leitlinie zum Fischbesatz, weiter vorangetrieben. Wir wünschen Svenja Storm aber zunächst für das „Projekt Baby“ alles Gute.

Terminliste

05.09.2020 - 01:00 Uhr
LFV-Jugendleiter/innen-Angeln 2020

26.09.2020 - 10:00 Uhr
Gewässerwarte Lehrgang

02.10.2020 - 18:00 Uhr
Juleica-Schulung Teil I

 

Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. | Sprakeler Str. 409 | 48159 Münster | Tel. 0251/48271-0
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