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Zwei Personen angeln

Fischereischein mit Begleitung


Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.

Die Beantragung eines Fischereischeines mit Begleitung kann online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt erfolgen. Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt. Die Gebühr beträgt 30 Euro.

Auch Personen mit ständigem Wohnsitz in einem anderen Bundesland können einen Fischereischein mit Begleitung in Nordrhein-Westfalen erhalten. Voraussetzung ist, dass sie nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keinen Fischereischein benötigen.

§ 32 LFischG - Fischereischein mit Begleitung

(1) Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden. 

(2) Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.

(3) Liegt der ständige Wohnsitz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland, ist die Erteilung des Fischereischeins mit Begleitung möglich, wenn Personen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung nach den landesgesetzlichen Bestimmungen keines Fischereischeins bedürfen.

 

Der Fischereischein erhält seine Gültigkeit nach Abführung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe und Ausstellung des Nachweises über deren Entrichtung für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.

Neben dem Fischereischein mit Begleitung wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter).

Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.

 

Weiterführende Links:

§ 32 LFischG - Fischereischein mit Begleitung