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Schnupperangeln auch für Kinder und Erwachsene ohne Fischereischein

Seit 2017 dürfen nicht nur Kinder und Jugendliche sondern auch Erwachsene an einem Schnupperangeln teilnehmen.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV NRW) hat 2017 in einem Runderlass erklärt, dass ein Schnupperangeln für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglich ist. So können Angelinteressierte das Angeln unverbindlich, d. h. ohne Fischereischein, bei einem „Schnupperangeln" ausprobieren.

Ein Schnupperangeln darf unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • Es handelt sich um eine ein- bis zweitägige Veranstaltung.
  • Veranstalter ist ein Fischereiverband.
  • Es wird eine unmittelbare und ausreichende Betreuung der Kinder und Jugendlichen 
    durch erwachsene Fischereischeininhaber gewährleistet.
  • Tierschutzrelevante Vorgänge werden vom Fischereischeininhaber durchgeführt.
  • Teilnehmer dürfen kein eigenes oder mitgebrachtes Angelgerät verwenden.

Der Erlass richtet sich nicht nur an Verbände, sondern an Verbände mit ihren angeschlossenen Vereinen. Er gilt demnach auch für die Veranstaltungen unserer Vereine.
Nutzen Sie die Möglichkeit, junge Menschen an das Angeln heranzuführen und ihnen den verantwortungsbewussten und respektvollen Umgang mit dem Lebewesen Fisch beizubringen.
Der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder ist durch die Anmeldung bei uns über die Rahmenversicherung des Landessportbundes gegeben. Geben Sie daher im Anmeldebogen die erwartete Anzahl der teilnehmenden Nichtmitglieder an.
Beratung und Kontaktperson: Clemens Freiesleben

Das Anmeldeformular könnt Ihr hier herunterladen: Anmeldung "Schnupperangeln"

Weitere Informationen erhaltet Ihr in unserer Planungshilfe "Schnupperangeln".

Um Werbung für Eure Schnupperangel-Aktionen zu machen, könnt Ihr Euch eine Poster-Vorlage als PDF-Datei herunterladen: Vorlage_Plakat_Schnupperangeln

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