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Richtlinien für die Ausbildung zur Fischerprüfung

In Nordrhein-Westfalen ist der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs keine Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung.

Deshalb kann Anglern aus Nordrhein-Westfalen in anderen Bundesländern die Erteilung eines Fischereischeins versagt werden, wenn nicht die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang der Fischereiverbände nachgewiesen werden kann. Für die Vermittlung des Wissens zur Fischerprüfung sollen hohe Maßstäbe angelegt werden, damit es auch nach der Prüfung beim Angeln erfolgreich angewendet werden kann.

Damit die Lehrgänge diese Zielvorstellungen erfüllen, haben wir Mindestanforderungen festgelegt, die feste Bestandteile der verbandsinternen Zertifizierung sind. Die Richtlinien des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V. für die Ausbildung zur Fischerprüfung sollen den Lehrenden wie den Lernenden als Orientierung dienen und eine Qualitätsnorm sicherstellen.

Weitere Informationen und das Ausbildungskonzept können Sie sich als PDF-Datei herunterladen:

Richtlinien für die Ausbildung zur Fischerprüfung 

Ausbildungskonzept für die Fischerprüfung

Ausbildungs(folge)konzept für die Fischerprüfung

Teilnehmerliste (Exceltabelle)

 

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