Fritz Bergmann war von 1984 bis 2006 Präsident des Fischereiverbands Nordrhein-Westfalen e. V. und hat diesen maßgeblich beeinflusst. Mit seiner politischen Erfahrung, die er als Landtagsabgeordneter für die SPD sammeln konnte, sowie seiner Führungsstärke aus der Chefetage des Ruhrverbands hat er es verstanden, die Interessen der verschiedenen Landesgruppen im Fischereiverband zu bündeln und die gemeinsamen Kräfte auf die wichtigen Fragen der Zeit zu richten. Es ist sein Verdienst, dass Strukturen geschaffen und Verbindungen in die Politik und Verwaltung aufgebaut wurden, die z. T. noch heute bestehen.
Auch über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus hat er die Fischerei vertreten, sie beraten und ihr politische Bedeutung verschafft, u. a. im damaligen Bundesverband, dem Verband Deutscher Sportfischer e. V.
Fritz Bergmann hat den Fischereiverband NRW e. V. als höchste Vereinigung nordrhein-westfälischer Angler mit großem Geschick und Engagement sowie mit seinem Wissen als Jurist durch mehr als zwei Jahrzehnte geführt und damit deutliche Akzente gesetzt und Spuren hinterlassen. Für sein ehrenamtliches Wirken hat er das Bundesverdienstkreuz am Bande erhalten.
Der Angelfischerei ist eine großartige Führungspersönlichkeit verloren gegangen, die wir noch lange in Erinnerung behalten werden.
Erstellt am: 18.02.2025
Heute finden über 1 Million Glasaale in ausgewählten Fließgewässern in NRW ein neues Zuhause. Frau Dr. Storm ist bereits seit dem frühen Morgen vor Ort, um die Lieferung der Besatztiere entgegenzunehmen. Die kostbaren kleinen Aale erreichen momentan die Küsten in Frankreich und wurden in den letzten Tagen dort frisch gefangen. Der LFV plant im zweiten Jahr die Beschaffung der Besatztiere. Ausgebracht werden die Aale von der Firma LimnoPlan und zahlreichen Helfern der Landesverbände. Aktuell sind wir mit mehreren Mitarbeitern unterwegs, um die Tiere im Verbandsgebiet auszusetzen. Damit die Aale die bestmöglichen Chancen haben als ausgewachsene Tiere zur Fortpflanzung wieder zurück ins Meer in die Sargassosee abzuwandern, werden Sie nur in Gewässer mit einer geringen Zahl an Wanderhindernissen ausgesetzt. Im Vorfeld wurden die Glasaale auf Virenfreiheit untersucht und werden auch am Besatztag auf ihre Vitalität geprüft.
Der Besatz wird aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds finanziert und dient der Erfüllung der EU-Aalverordnung, die den Schutz und die Wiederauffüllung der Bestände dieser gefährdeten Art fordert.
Verfolgt heute unseren Liveticker auf Instagram.
Erstellt am: 30.01.2025
Liebe Jugendleiterinnen und Jugendleiter,
wir freuen uns, euch zum Jugendtag 2025 des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe
e. V. einzuladen! Dieser besondere Tag findet am 8. März 2025 im Haus Waldfrieden in Dülmen statt. Es erwartet euch ein abwechslungsreiches Programm mit inspirierenden Vorträgen, spannendem Austausch und wertvollen Impulsen für die Jugendarbeit.
Hier meldet ihr euch an:
Erstellt am: 30.01.2025
Auch dieses Jahr findet wieder die Angler mit Herz - Spendenaktion statt.
Es gibt noch einige Termine mit Liveauktionen, bei denen ihr mitmachen könnt.
Am 8. März findet die große Spendengala statt.
Alle Informationen zur Aktion findet ihr hier:
Erstellt am: 29.01.2025
Ab dem 01. Januar 2025 ist der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. Pächter der Fischereirechte an der Ruhr zwischen Fröndenberg-Langschede und Schwerte-Westhofen. Aktuell werden hierzu letzte Fragen geklärt. Ursprünglich wurden die Erlaubnisscheine für die zur Angelfischerei freigegebenen Strecken durch die Gelsenwasser AG ausgegeben. Interessenten, die ab 2025 einen Erlaubnisschein für die genannte Ruhrstrecken erhalten möchten, wenden sich nun bitte direkt per Mail an den LFV Westfalen und Lippe: reckfort@lfv-westfalen.de.
Wir werden uns nach Vorliegen der Pachtverträge und der Erlaubnisscheine unmittelbar melden, um das Prozedere der Scheinvergabe zu besprechen. Beachten Sie hierzu bitte auch die Informationen, die wir über unsere Homepage, den Newsletter sowie unsere Social-Media-Kanäle verbreiten. Bereits ausgegebene Erlaubnisscheine behalten natürlich bis Ende des laufenden Jahres ihre Gültigkeit.
Erstellt am: 04.11.2024
Am 18. Oktober beschloss der Bundestag und Bundesrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland, das unter anderem ein Verbot des Mitführens von Messern in bestimmten öffentlichen Bereichen vorsieht. Anglerinnen und Angler sind aufgrund ihres berechtigten Interesses davon ausgenommen.
Erstellt am: 23.10.2024