Seitenanfang

LFV-Ruhrstrecke (Ruhrtal)

Zwischen Fröndenberg und Schwerte


Ab dem 01. Januar 2025 ist der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. Pächter der Fischereirechte an der Ruhr zwischen Fröndenberg-Langschede und Schwerte-Westhofen. Aktuell werden hierzu letzte Fragen geklärt. Ursprünglich wurden die Erlaubnisscheine für die zur Angelfischerei freigegebenen Strecken durch die Gelsenwasser AG ausgegeben.

Der Erlaubnisscheine umfasst folgende Ruhrstrecke:

Ruhr ab ca. 100 m unterhalb des Siepens westlich der Straße Druppkampsweg in Iserlohn bis zur Hagener Straße in Schwerte-Westhofen, soweit das Ufergelände als Angelstrecke gekennzeichnet ist.
Die Kilometerangabe nach der Gewässerstationierung GSK3c sind wie folgt:
Nordseite (in Fließrichtung rechts)

Km 103,44 – 105,10
Km 101,45 – 101,96
Km 95,25 – 96,16

Südseite (in Fließrichtung links)
Km 107,8 – 109,04
Km 104,97 – 107,5
Km 103,07 – 103,9
Km 101,74 – 102,32
Km 100,96 – 101,45
Km 97,59 – 99,28

Die Strecken, an denen das Angeln erlaubt ist, sind in den zum Download bereitgestellten Karten auf dieser Seite verzeichnet.


Angelstrecken


     



Angelregelungen


  • Es gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten
  • erlaubte Fanggeräte: 2 Angelruten mit je einem Haken bzw. Raubfischvorfach
  • Für folgende Arten gibt es eine Fangbeschränkung auf max. 2 Stück pro Tag:
    Aal, Äsche, Bachforelle, Barbe, Hecht, Karpfen, Quappe*, Zander.

*Die Quappe darf unter Beachtung der Schonzeit (15.12. - 28.02.) und des Mindestmaßes (35cm) entnommen werden. Für die verpflichtende Meldung von Quappenfängen hat der Verband eigens die Quappen-App entwickelt. Diese ist für iOS und Android über den nachstehenden Link oder den QR-CODE in den entsprechenden Stores kostenlos erhältlich.


APP  DOWNLOAD:                                                                                  QUAPPENMELDUNG OHNE APP

                                        




 

Besondere Bestimmungen

Die Ruhr dient der Trinkwassergewinnung. Aus diesem Grund sind Wasserschutzzonen ausgewiesen. Diese Bereiche dürfen keinesfalls betreten werden. Angeln ist dort untersagt. Die Bereiche sind durch Abzäunungen und Beschilderungen kenntlich gemacht. Das Betreten oder Befahren der Wasserschutzzone I wird strafrechtlich verfolgt!

  • Kraftfahrzeuge oder Krafträder dürfen nicht auf Wirtschaftswegen oder auf dem Betriebsgelände der Wasserwerke Westfalen (WWW) betrieben oder abgestellt werden.
  • Auffällige Veränderungen am und im Gewässer, insbesondere Verunreinigungen, auffälliger Geruch, Fischsterben usw., sind der Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW), Zentrale Ruhrtal, Tel.: 02304 9575332 unverzüglich zu melden.
  • Köderreste, tote Fische oder Innereien dürfen nicht in die Ruhr entsorgt werden.

Hinweise für Interessierte an den Erlaubnisscheinen:


Der Erlaubnisschein steht in Kürze bereit. Er ist, anders als in den vorherigen Jahren, nur jeweils für ein Kalenderjahr gültig und kostet 50,00 € (zzgl. 5,00 € Bearbeitungsgebühr und Porto).

Wir müssen Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Strecken im Eigentum der Wasserwerke Westfalen (ca. 600 m) zunächst nicht inbegriffen sind, da es mit diesem Verpächter bisher nicht zu einer Einigung gekommen ist. Wir bemühen uns jedoch weiter, diese Strecken in den Erlaubnisschein zu integrieren.

Wenn sie an dem Erwerb des Erlaubnisscheins interessiert sind, lassen Sie uns bitte Ihren gültigen Fischereischein als PDF-Dokument zukommen (reckfort@lfv-westfalen.de) und überweisen Sie den Betrag von 55,00 € unter dem Stichwort „Erlaubnisschein Ruhrtal 2025“ auf das folgende Bankkonto:

IBAN: DE96 4005 0150 0034 1043 07
BIC:    WELADED1MST

Nach Eingang der Zahlung und Übermittlung der Fischereischeinkopie senden wir Ihnen den Erlaubnisschein zu. Sofern ihre aktuelle Postadresse nicht mit der auf dem Fischereischein angegebenen Adresse übereinstimmt, geben sie dieses bitte gesondert an!


powered by webEdition CMS