Zur Unterstützung unserer Vereine bei der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes stellen wir eine umfangreiche Handreichung zur Verfügung. Diese Handreichung enthält viele zentrale Elemente von Schutzkonzepten. Dieses Dokument finden sie als digital beschreibbares PDF zum Download hier: „Handreichung zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes.
Zum Gesetz: GV. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 22 vom 26.4.2022 Seite 503 bis 522 | RECHT.NRW.DE
Die Umsetzung des § 11 fordert jetzt verpflichtend die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem 3. AG KJHG - Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein.
Zu diesen Angeboten gehören auch „die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit“, d.h. auch die Jugendarbeit in Angelvereinen.
Nach dem Beschluss der Sportjugend NRW am 3.11.2022 haben sich die Mitgliedsorganisationen verpflichtet, bis zum 31.12.2024 ein Schutzkonzept vorzulegen. Gleiches gilt für Vereine, die durch Weiterleitung Kinder- und Jugendförderplanmittel bspw. für Jugendfreizeiten von uns erhalten.
Wir gehen zudem davon aus, dass in Zukunft die Zuwendung von Fördermitteln jedweder Art vermehrt an das Vorliegen von Schutzkonzepten geknüpft werden.
Darüber hinaus sollte es unser aller Anliegen sein, dass Angelvereine, insbesondere für Kinder und Jugendliche, einen Ort darstellen, an dem sie unbeschwert, gemeinsam und geschützt unserem schönen Hobby nachgehen können. Hierfür ist die Entwicklung effektiver Schutzkonzepte von entscheidender Bedeutung.
Weitere Unterstützungsangebote erhalten Sie bspw. bei folgenden Fachstellen: