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Kanäle des Landesfischereiverbandes

Die Mitglieder der LFV-Vereine können die Kanäle befischen, wenn Sie im Besitz des entsprechenden Jahreserlaubnisscheins sind. Tageskarten stehen Gästen zur Verfügung.
Mitglieder beziehen den Jahreserlaubnisschein über ihren Verein.

 

Die Angelstrecken und gültigen Regelungen an den Gewässern finden Sie entweder im LFV Streckenkartenheft in gedruckter Form oder digital mit Bezug zum eigenen Standort über die Angeln-In App.

                                                                                                                                                                                                              Hier finden Sie eine Übersichtskarte der Verkaufsstellen für Kanal-Gastkarten -->



Das nordrhein-westfälische Kanalnetz mit den Wasserstraßen

* Dortmund-Ems-Kanal

* Rhein-Herne-Kanal

* Datteln-Hamm-Kanal

* Wesel-Datteln-Kanal

wurde seit Bestehen auch zum Angeln genutzt. Über Jahrzehnte ist der Landesfischereiverband als Pächter für die Bewirtschaftung und Hege zuständig. Die Kanäle weisen einen guten Fischbestand auf.

Hauptsächlich kommen Rotaugen, Brassen, Karpfen, Schleien, Flussbarsche, Zander und Aale vor. Außerdem umfasst das Artenspektrum einige Kleinfischarten, Muscheln und Krebse.

Die Kanäle weisen nur in Teilbereichen naturnahe Strukturen auf. Es fehlen demnach für viele Fischarten Laichmöglichkeiten. Daher sind für die Erhaltung eines artenreichen Fischbestandes Fischbesatzmaßnahmen unverzichtbar. Unter anderem werden Jungfische der nachfolgend benannten Arten ausgesetzt: Aale, Karpfen, Schleien und Zander.

Die fischereilichen Fachschriften berichten immer wieder über den Fang kapitaler Fische. So sind die Kanalstrecken als gute Karpfen- und Raubfischreviere bekannt.


Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Schiffsverkehr im Bereich Henrichenburg (Rhein-Herne-Kanal) immer Vorrang hat. Das Angeln an Wendebecken kann nur unter Vorbehalt angemeldet werden, da diese (wie schon einmal im Rundschreiben veröffentlicht) zum Betriebsgelände des Wasser- und Schifffahrtsamtes gehören.

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