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Newsletter 06/2024 vom 21.06.2024


Der neue Newsletter vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V.

Auftaktveranstaltung „NRW Angelt“ in Münster am Aasee

Am 15. Juni fand eine der drei Auftaktveranstaltungen zu NRW Angelt am Aasee in Münster statt.

Viele Interessierte, darunter viele Kinder, probierten das Angeln aus, informierten sich über die Unterwasserwelt im Aasee oder nahmen am Zielwerfen (Casting) teil.

Zu Besuch war Michael Thews, Bundestagsabgeordneter der SPD. Neben einem guten Austausch über angelfischereiliche Themen, fing Herr Thews in Begleitung eines erfahrenen Friedfischanglers sein erstes Aasee-Rotauge.

Ein Video mit Eindrücken des Tages findet ihr auf unserem Instagram Kanal:

=> Zum Video


Alles für den Aal!

Gleich mehrere Erfolge kann das Aalprojekt des LFV derzeit verbuchen. Nur zwei Tage nach Ausbringung des ersten Aalkorbes konnte ein schöner Gelbaal mit dieser speziellen Reuse gefangen werden. 15 Aalkörbe sind nun an Vereine im Verbandsgebiet verteilt, 10 weitere folgen in den nächsten Tagen und nochmal 17 Aalreusen werden an den Rheinischen Fischereiverband ausgehändigt. Um den Gelbaalbestand im Rhein zu untersuchen sind Spezialreusen an einen Nebenerwerbsfischer ausgegeben worden, der bereits jede Menge, vor allem kleinere, Aale dokumentieren konnte. 

Auch eine Steigaalrinne kommt innerhalb des Projektes zum Einsatz. Sie soll zeigen, ob und wie viele junge Steigaale natürlicherweise von den Küsten bis in unsere Gewässer aufziehen. Trotz ungünstiger Pegelstände konnte auch hier der erste wanderwütige Jungaal in der Bocholter Aa erfasst werden. Eine tolle, neue Erkenntnis in Sachen Aal!

Im weiteren Verlauf des Projektes sind sowohl Elektrobefischungen als auch Sonaruntersuchungen zur Aalerfassung geplant.

Wir sind gespannt, was wir noch über den Aalbestand in NRW lernen können.


Fischaufstiegsanlage ohne Wasser

An der Röhr, einem 29 km langen Flüsschen bei Neheim im Sauerland, zeigt sich erneut, wie schädlich die Wasserkraft für ein Gewässer, die Fische und alle anderen darin lebenden Gewässerorganismen ist.
In der Ortslage Stemel gibt es ein sogenanntes Ausleitungskraftwerk, eine Kleinstwasserkraftanlage mit einer Leistung von gerade einmal 100 Kilowatt. Oberhalb der Wasserkraftanlage wird dem Mutterbett ein Großteil des Wassers entzogen und über eine Ausleitungsstrecke in die Wasserkraftanlage geleitet.

Die Angelvereine der Interessengemeinschaft Hüsten haben sich beim Fischereiverband in Münster gemeldet, da die Restwasserstrecke kaum mit Wasser bespannt und auch der Fischweg außer Funktion war.

Bei einem Ortstermin des FV NRW wurde dann eine Abflussmessung durchgeführt und auch der Fischweg in Augenschein genommen. Die Erhebungen ergaben folgende Ergebnisse: Der Fischweg war nahezu trockengefallen und außer Funktion. Die Abflussmessungen ergaben, dass 1.200 l/s durch den Turbinenkanal geleitet wurden und nur 16 l/s!!! durch die Restwasserstrecke flossen.

Laut Erlass dürfen nur 2/3 des Wassers zur Stromerzeugung genutzt werden.

=> Mehr Infos

Quappenbesatz

Im Juni wurden insgesamt 33.500 kleine Quappen in die Wiederansiedlungsgewässer eingesetzt. Der LFV verteilte 16.500 Tiere im Lippesystem.

Weitere 17.000 der im Fischereigehöft des Ruhrverbandes aufgezogenen Quappen wurden in den westmünsterländischen Gewässern Berkel, Vechte, Dinkel und Steinfurter Aa besetzt.

Teilweise wurde die Ausbringung der Tiere von den örtlichen Angelvereinen begleitet oder eigenständig durchgeführt.

Die Kosten werden zu 50 % aus der Fischereiabgabe gefördert, der Rest wird von den Vereinen getragen.


Fördermittel für 2025

Ihr plant eine Fortbildung oder ein Jugendcamp im Jahr 2025? Dann könnt Ihr dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen! Die Antragsfrist endet am 08.07.2024.

Um einen Antrag zu stellen, müsst Ihr zunächst prüfen, ob Eure Veranstaltung förderfähig ist. Anschließend müsst Ihr das entsprechende Formular ausfüllen und an Eure Verbandsjugendleitung schicken. Bei beidem hilft Euch die beiliegende Planungshilfe „Bedarfsmeldung“. Bitte verwendet ausschließlich die darin enthaltenen Formulare für Euren Zuschussantrag!

=> Planungshilfe abrufen


Welche Vereine können einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind nach den Richtlinien des Landessportbundes NRW e. V. nur Vereine, welche:

  1. Mitglied in einem Stadt- bzw. Kreissportbund sind (sogenannte Doppelmitgliedschaft“).
  2. ihren Mitgliederstand im Rahmen der aktuellen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW gemeldet haben.
  3. den Status der Gemeinnützigkeit vorweisen können.
  4. einen Nachweis zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes erbringen
    (Die erforderlichen Meilensteine müssen bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden.)

Zur Umsetzung der Meilensteine empfehlen wir unsere Handreichung zur Thematik. In dieser findet Ihr hilfreiche Arbeitshilfen zu den jeweiligen Punkten.

=> Handreichung abrufen

Für weitere Fragen zum Schutzkonzept wendet Euch bitte an die entsprechende Verbandsjugendleitung oder an die Fachkraft für Jugendarbeit des Fischereiverbandes NRW e. V.


Aufruf zur Abstimmung: Wählt den Fisch des Jahres 2025!

Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr, bei dem der „Fisch des Jahres“ erstmals in einer öffentlichen Online-Abstimmung gewählt wurde, möchte der DAFV auch dieses Jahr wieder zur Teilnahme einladen.

Auch für das Jahr 2025 gibt es eine Auswahl spannender Fischarten, die auf die schädigenden Einflüsse des Menschen auf ihre Lebensräume aufmerksam machen sollen.

Jeder Partner – das Bundesamt für Naturschutz, der Verband Deutscher Sporttaucher, die Gesellschaft für Ichthyologie e.V. und der Deutsche Angelfischerverband e.V. – hat eine Fischart nominiert, die zur Wahl steht.

=> Jetzt abstimmen


     

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Petri Heil,

Ihr LFV-TEAM


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