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Kormoran-Verordnung NRW

Rechtliche und fachliche Hinweise zu Einzelfallprüfungen für die Vergrämung von Kormoranen in Naturschutzgebieten.

Die neue Kormoranverordnung des Landes NRW ermöglicht die Vergrämung von Kormoranen zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden. Bei Gewässern in Naturschutzgebieten sind auch weiterhin Einzelfallprüfungen durch die Naturschutzbehörden notwendig. Hierzu hat das Land NRW rechtliche und fachliche Hinweise verfasst, die Sie vor einer Antragsstellung unbedingt beachten sollten, damit Einzelfallgenehmigungen schnell und reibungslos erfolgen können. Nachstehend finden Sie die Hinweise und die Kormoran-Verordnung NRW als PDF-Datei zum Download. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

 

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