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Informationen des DAFV zur Rechtslage im Datenschutz

Die Rechtslage im Datenschutz ändert sich zum 25. Mai 2018 grundlegend.

Am 25.05.2018 tritt die neue EG-Datenschutzverordnung (DSGVO) in Kraft.
Die Anforderungen an einen professionellen Auftritt des Verbands/Vereins im Geschäftsverkehr und gegenüber seinen Mitgliedern, Geschäftspartnern und Kunden werden gleichermaßen steigen.
Dies gilt ab Mai auch für Vereine und Verbände. Wir werden uns an den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen messen lassen müssen.
Wir möchten Sie rechtzeitig auf die nahenden Veränderungen aufmerksam machen und Sie und Ihren Vorstand sensibilisieren, sich der Thematik zu öffnen.

Weitere Informationen zum neuen Datenschutzgesetz und Vorschläge für Maßnahmen, die bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erfolgen können, stehen Ihnen hier als PDF Datei zur Verfügung:

DAFV Verbandsjustiziarin G. Kiera informiert: Änderung des Datenschutzgesetzes

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