Holtwick-See
Als Artenschutzmaßnahme wurden Edelkrebse (Astacus astacus) und Großmuscheln ausgesetzt.
Die Krebse und Muscheln sind ganzjährig geschützt (§ 1 LFO).
Das seit 1984 in LFV-Besitz befindliche Gewässer wird vom Fischereiverein Petri Jünger Holtwick betreut.
Fahrthinweis: B 474 von Coesfeld Richtung Ahaus, in Holtwick links ab Richtung Gescher K 34, ca. 1,3 km hinter Bahnüberführung scharfe Linkskurve,
nicht Linkskurve folgen sondern geradeaus, Napoleonsweg, nach 2 km links über unbefestigten Wirtschaftsweg bis zum See.
Die Fahrzeuge sind nicht direkt am See, sondern nur auf dem Parkplatz für LFV-Mitglieder abzustellen.
Erlaubte Fanggeräte: 3 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung: 2 Karpfen pro Tag