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Eine Forelle im Datteln-Hamm-Kanal? Ja das ist möglich! Tatsächlich fing ein Jungangler aus der Jugendgruppe des „ASV Toller Hecht“ diesen schönen Fisch. Zur Wasserregulierung des Westdeutschen Kanalnetzes gibt es in Hamm ein Bauwerk zur Wasserübergabe zwischen Kanal und Lippe. Über diese Anlage wird die Scheitelhaltung des Kanalnetzes über den Datteln-Hamm-Kanal durch Wasserzufluss aus der Lippe gespeist. Die Lippe bekommt in trockenen Jahren wiederum Wasser aus dem Kanalsystem, um einem Trockenfallen des Ökosystems zu vermeiden. Über diese Verbindung gelangen immer wieder Fische aus der Lippe in das Kanalsystem. Es bleibt zwar eine Seltenheit, aber es kommt immer wieder zu Fängen von Lippeforellen im Kanal. Auch regelmäßige Fangmeldungen von Quappen zeigen, dass die Verbindung zwischen Fluss und Kanal von Fischen genutzt wird.
Wir wünschen ein dickes Petri Heil zum außergewöhnlichen Fang!
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Am 08.03.2025 wurde Christian Schlautmann zum Verbandsjugendleiter gewählt und anschließend auf der Mitgliederversammlung bestätigt. Viele von euch kennen ihn bereits in dieser Funktion. Er bringt viele Jahre Erfahrung als Verbandsjugendleiter, stellvertretender Verbandsjugendleiter, Gewässerwart und Jugendleiter im Verein mit. Christian ist 27 Jahre alt und kommt aus Essen. Schon seit seinem 13. Lebensjahr ist er leidenschaftlicher Angler und aktuell Mitglied in mehreren Vereinen. Als „Allroundangler“ probiert er gerne verschiedene Angeltechniken aus – von der Spinnrute über das Posenangeln bis hin zum Feedern. Sein Herz schlägt jedoch besonders für das Fliegenfischen. Sein Lieblingsfisch ist die Meerforelle, am liebsten ist er an der Bocholter Aa und der Ruhr unterwegs.
Beruflich arbeitet Christian als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Duisburg-Essen und forscht an der Fischdurchgängigkeit unserer Fließgewässer. In seiner Freizeit teilt er gerne seine Leidenschaft für das Angeln mit anderen und setzt sich besonders für die Jugendarbeit ein.
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Keine neuen Anlagen in 2024
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Die Wasserkraft beklagt, dass der Ausbau der „Kleinen Wasserkraft“ in NRW 2024 komplett zum Erliegen gekommen ist. Es gab keine neuen Genehmigungen oder Inbetriebnahmen. Was die Wasserkraft beklagt, freut die Fischereiverbände in NRW. Neuere Untersuchungen an modernen Wasserkraftanlagen an der Technischen Universität in München weisen eindeutig nach, dass die Verluste in den Turbinen erheblich sein können. So können durch einen 20 mm-Rechen 97 % der Fische eines Fließgewässers gelangen, die dann in den Turbinen landen. Daher wird sich der Fischereiverband NRW auch weiterhin vehement gegen den Neubau von Wasserkraftanlagen und für den Rückbau von Wehren einsetzen.
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Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) ist Kooperationspartner im Projekt „Angelgewässer: Skalierung innovativer und ökologisch nachhaltiger Methoden der Gewässerbewirtschaftung durch Angelvereine“. Der DAFV treibt damit weiter seine Ziele voran, die Angelfischerei als für die Gesellschaft relevant sichtbar zu machen sowie Gewässer-Lebensräume nachhaltig zu verbessern. Das Projekt – kurz: AngelGewässer – ist ausdrücklich für alle Angler, Vereine und Verbände in ganz Deutschland. Sein Ziel: Möglichst viele von ihnen verbessern den Lebensraum in ihrem Baggersee durch Totholz-Bündel oder neu geschaffene Flachwasser-Zonen. Projektleiter ist Prof. Dr. Thomas Klefoth von der Hochschule Bremen (HSB), Fischereiwissenschaftler und Experte für nachhaltiges Gewässermanagement im Rahmen der Angelfischerei.
„Durch unsere Kooperation unterstützen wir Angler und ihre Vereine dabei, den Lebensraum Baggersee so aufzuwerten, dass sich nach einer Zeit langfristig mehr Wasserpflanzen, Kleinstlebewesen und mehr Fische im See finden“, so Horst Kröber, Referent für Gewässerfragen vom DAFV. „Als Deutscher Angelfischer-Verband e.V. setzen wir uns auch hier für Angler als bedeutende Gewässerbewirtschafter ein, für einen konstanten und zukunftssicheren Fischbestand und für insgesamt nachhaltige Gewässerbewirtschaftung.“
[Hier lest ihr mehr]
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Welche Regelungen sollen kommen?
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Bereits 2019 beauftragte die EU-Kommission die European Chemicals Agency (ECHA) mit der Vorbereitung eines Dossiers bezüglich der Verwendung von Blei bei der Jagd und der Angelfischerei. Am 24. März 2021 wurde das Dossier veröffentlicht, woraufhin am 27. Februar 2021 zwei weitere Stellungnahmen des ECHA-Komitees für Risikobeurteilung (RAC) und des Komitees für sozioökonomische Analysen (SEAC) folgten. Basierend auf diesen Dokumenten und unter Einbezug des öffentlichen Konsultationsprozesses im Jahr 2021, zu dem auch der DAFV beigetragen hat, hat die EU-Kommission am 20. Februar 2025 ihren Entwurf veröffentlicht.
Für Angler relevante Restriktionen im Kommissionsentwurf:
- Die Verordnung ist verpflichtend und ist direkt anwendbar
- Die Verordnung tritt 20 Tage nach erscheinen im Official Journal of the European Union in Kraft
- Als Übergangsphase für die Verwendung von Blei wird eine Zeitspanne von drei Jahren (leichter 50 g) bzw. 5 Jahren (schwerer 50 g) vorgeschlagen
- Das Verkaufsverbot und die Verwendung von Bleidraht und Montagen, bei denen das Blei zwangsläufig im Gewässer verbleibt (z.B. Abrissblei) soll 6 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten
- Angelgeräte mit einem Bleianteil (über 1 % des Gewichts) dürfen am Gewässer nicht mitgeführt werden
- Angelgeräte mit einem Bleianteil mit weniger als 1 % des Gewichts sind vom Verbot ausgenommen
- Bleischrot mit einem Stückgewicht von 0.06 g und darunter ist vom Verbot ausgenommen, muss aber in kindersicherer Verpackung verkauft werden
- Für Köder mit Kupferlegierung, sollte eine Bleikonzentration von weniger als 3 % des Gewichts zulässig sein. Damit soll vermieden werden, dass die technische Umstellung von Herstellungsprozessen zu einem starken Anstieg der Produktionskosten führt. Diese Ausnahmeregelung ist notwendig, um die weitere Produktion von Kupfer- und Messingködern zu gewährleisten, die die gängigsten Alternativen zu Bleiködern sind.
- Wenn zugelassene Produkte Blei enthalten, muss das auf der Packung ausgewiesen sein
- Nationale Restriktionen dürfen strenger sein als die Vorgaben der EU
Den aktuellen Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen in Bezug auf Blei in Munition und Fischereigeräten“ könnt ihr hier nachlesen (in Englisch). Weiter Details zu den Restriktionen sind im ANNEX definiert.
[Mehr Informationen zum Thema findet ihr auf der Homepage des DAFV]
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