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Newsletter 04/2023 vom 21.04.2023


Der neue Newsletter vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V.

Kanalbesatz

Ca. 6.000 kleine Aale wurden im April von unserem Fischwirtschaftsmeister Till Seume und Praktikant Jan in den niedersächsischen Teil des Dortmund-Ems-Kanals besetzt. Neben diesem Kanalabschnitt bewirtschaftet der LFV auch das gesamte nordrhein-westfälische Kanalnetz. Die Fische hatten eine Länge von 10-12 Zentimetern. Der Besatz wurde im Rahmen der Aalförderung-Ems durchgeführt und vom LFV Weser-Ems koordiniert.

Ende Mai geht der jährliche Besatz weiter, das gesamte nordrhein-westfälische Kanalnetz wird mit ca. 300 kg Aal besetzt.

Wir halten Sie zu diesem Thema über unsere Medien informiert.


Parken am Holtwicker See

Die Substanz der alten Parkfläche am Holtwicker See war durch Nutzung und Laubfall in die Jahre gekommen. Anfang April hat der LFV die Fläche komplett erneuert und mit frischem Schotter belegt.

Der neue Anglerparkplatz ist ab sofort nutzbar und der Start in die Saison kann trockenen Fußes beginnen.

Petri Heil!


Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

2 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2023

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich.

Sollten die Landesmittel vor Ende der Antragsfrist ausgeschöpft sein, schließt das Förderportal vorzeitig.

=> Zum Förderportal


Kinder und Flusskrebse vor der Kamera

Das FINNE-Projekt nimmt am „Zukunftsdiplom 2023“, einer Initiative der VHS Münster und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, teil und bietet in diesem Rahmen Umweltbildungskurse für Kinder zum Thema heimische Unterwasserwelt an.

Beim Zukunftsdiplom können Kinder verschiedene Workshops an verschiedenen Standorten ausprobieren (Praktische Tätigkeit und Wissenswertes rund um Natur, Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit).

Am 05.04.2023 erkundeten die begeisterten Kinder das Thema „Flusskrebse“ beim LFV.

Ein Kamerateam vom WDR begleitete den Workshop im „Blauen Klassenzimmer“ im Rahmen eines Fernsehbeitrags über das Zukunftsdiplom für die „Lokalzeit Münsterland“. Frau Heinlein von der Stadt Münster war am Ausstrahlungstag vor Ort im Studio.


Guiding mit Uli Beyer

Am TAG DER OFFENEN TÜR des Fischereibetriebs des Ruhrverbandes am 01.04.2023 haben wir an unserem Stand einen Gutschein für ein Guiding für zwei Personen mit Uli Beyer am Möhnesee verlost.

Trotz des schlechten Wetters waren viele begeisterte Menschen vor Ort und haben sich über die heimische Unterwasserwelt informiert.

Der LFV wünscht dem glücklichen Gewinner des Guidings einen erfolgreichen Angeltag zusammen mit Uli Beyer auf dem Möhnesee!

Herzlichen Glückwunsch und Petri Heil!


Wiederholt deutlich überschrittene Anströmgeschwindigkeit

Nach einem Hinweis auf wiederholt deutlich überhöhte Anströmgeschwindigkeiten vor dem Rechen der Wasserkraftanlage Eisenhütte an der Bocholter Aa hat der Fischereiverband NRW e. V., nach bezeugter Messung von Strömungsgeschwindigkeiten bis 0,91 m/s am 06.04.2023 direkt vor dem Rechen, Strafanzeige gestellt.

Die laut § 13 der Landesfischereiverordnung des Landes NRW zulässige maximale Anströmgeschwindigkeit vor dem Rechen beträgt 0,5 m/s.

In der Vergangenheit wurden mehrfach überhöhte Strömungswerte gemessen und der Betreiber darüber informiert.

Aufgrund der hohen Strömungen besteht die Gefahr, dass Fische vermehrt vor den 15-mm-Rechen gelangen. Klein- und Jungfische laufen ebenfalls vermehrt Gefahr, durch den Rechen zu gelangen und dort in den Turbinen getötet zu werden. Größere Fische können vor den Rechen gepresst werden und sich wegen der hohen Anströmgeschwindigkeit nicht mehr befreien. Dann kann sie der Rechenreiniger erfassen, so dass die Fische getötet oder verletzt werden können. Dieses wurde auch schon dokumentiert.


     

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Petri Heil,

Ihr LFV-TEAM


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