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Nutzung von Angelbooten mit Elektromotor auf dem Schiedersee ab sofort möglich!

Nach langen und zähen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und anderen Nutzergruppen am See ist es nun endlich möglich, beim Angeln auf dem Schiedersee in Ostwestfalen auch eigene Boote mit Elektromotoren einzusetzen.

Die jetzt erteilte Genehmigung erlaubt die tägliche Nutzung von bis zu 5 Angelbooten mit Elektroantrieb in der Hauptsaison (1. Mai – 30. September). In der Nebensaison (1. Oktober – 30. April) ist dann die doppelte Anzahl, also 10 Boote auf dem See erlaubt.
Eine Buchung der Zusatzerlaubnis ist nur online über die Seite des LFV Westfalen und Lippe e.V. möglich, um eine Kontrolle der Bootszahl sicherstellen zu können. Dieses war eine zwingende Forderung der Kreisbehörden.
Eine Wasserung der Boote muss über die vorhandene Bootsrampe am Freizeitzentrum Kronenbruch erfolgen. Mit dem Erwerb der Zusatzerlaubnis zur Nutzung der Boote wird gleichzeitig die Seenutzungsgebühr des Kreises Lippe erhoben und eine Parkerlaubnis zum Abstellen der Zuggespanne auf den zugewiesenen Parkflächen des Betreibers ausgestellt. Der Zugangscode für die Schranke zur Bootsrampe wird ebenfalls mit den Dokumenten der Erlaubnis übermittelt.
Die Genehmigung ist zunächst befristet und sieht einen Erfahrungsaustausch nach einer einjährigen Probelaufzeit vor. Es ist deshalb besonders wichtig, dass die Bootsangler auf dem See die geltenden Bestimmungen einhalten und sich gegenüber anderen Seenutzern besonders rücksichtsvoll verhalten!
Ergänzende Informationen und Verhaltensregeln haben wir in folgendem Dokument zusammengestellt:
„Regelungen zur Nutzung von Angelbooten auf dem Schiedersee"

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