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Eine Kormoran-Verordnung steht kurz bevor

Lange haben wir für eine Kormoran-Verordnung gestritten. Nun steht ein positiver Kabinettsbeschluss kurz bevor. Grund genug, sich schon einmal Gedanken über die Umsetzung zu machen. Erfolgreich konnte der Fischereiverband die Politiker von der Notwendigkeit eines Fischschutzes durch letale Vergrämung der Fischräuber überzeugen. Die Zusagen im Wahlkampf und die Absichtserklärung in der Koalitionsvereinbarung wurden nun eingehalten.

Die ausgeschiedene Umweltministerin Christina Schulze-Föcking hat Wort gehalten und die Verordnung als eine der letzten Amtshandlungen auf den Weg gebracht. Nach der Verbändeanhörung zu dem vorgelegten Entwurf (Die Stellungnahme des FV NRW finden Sie hier [pdf]) wird in Kürze ein modifizierter Entwurf in das Kabinett eingebracht und hoffentlich beschlossen. Nach einer gewissen Zeit wird die Verordnung dann veröffentlicht und erlangt Gültigkeit. Das wird – so hoffen wir – rechtzeitig zum vorgesehenen Vergrämungszeitraum ab dem 15. August der Fall sein. Wir bitten die Vereine, die bislang tatenlos dem Rückgang der Fischbestände zusehen mussten, Gespräche mit den Jagdberechtigten zu führen, um eine zügige Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten. Bei Gewässern in Naturschutzgebieten werden auch weiterhin ein Einzelfallprüfungen durch die Naturschutzbehörden notwendig sein. Hier können bereits jetzt Vorbereitungen getroffen werden. Der Verband unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung der Kormoran-Verordnung.

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