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Feststellung von Ausbrüchen der Forellenseuche (VHS) in Nordrhein-Westfalen

17.01.2018

In Nordrhein-Westfalen wurden in den vergangenen Wochen vermehrt Krankheitsausbrüche der anzeigepflichtigen Forellenseuche (VHS) registriert. Die Forellenseuche (Virale Hämorrhagische Septikämie) ist eine Virusinfektion die insbesondere in Regenbogenforellenbeständen Massenverluste hervorruft. Unter den Süßwasserfischen sind jedoch auch alle Salmoniden, Coregonen sowie Äsche und Hecht empfänglich für das Virus. Hervorstehende Augen, Lethargie sowie Blutungen in Organ- und Fleischgewebe sind typische Symptome der tödlich verlaufenden Virusinfektion. Für den Menschen stellt der Verzehr eines betroffenen Fischs jedoch keine Gefahr dar!
Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. rät seinen Mitgliedsvereinen beim Einkauf von Besatzfischen auf die Seuchenfreiheit der Fische zu achten, dazu sollten Sie sich ein aktuelles Gesundheitszeugnis der Fische ausstellen lassen. Weisen Sie Ihre Mitglieder und Gastangler darauf hin, dass sie Angelgerät, Stiefel, Wathosen u.ä. nach jedem Gebrauch sorgfältig durchtrocknen lassen sollten, um eine Verschleppung der VHS zu vermeiden.

Sollten Sie einen Seuchenverdachtsfall in Ihrem Gewässer haben, wenden Sie sich bitte umgehend an den Verband oder den Fischgesundheitsdienst in Kirchhundem-Albaum.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Merkblatt Forellenseuche VHS

 

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