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Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. wehrt sich erfolgreich gegen weitreichende Angelverbote an der Lippe

12.11.2018

Etwa zwei Jahre haben intensive und harte Verhandlungen mit dem Kreis Recklinghausen gedauert, bis der Kreistag nun den Landschaftsplan Lippe verabschiedet hat. Im ersten Entwurf waren ganzjährige Angelverbote über eine Uferstrecke von mehr als 10 km aufgeführt. Da der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. Eigentümer der dortigen Fischereirechte ist, sind die Verbote als rechtswidrige Eingriffe in das Eigentum gewertet worden. Mit juristischer Unterstützung konnte ein ganzjähriges Angelverbot verhindert werden. Lediglich ein Winterangelverbot auf etwa 2 km zwischen Haltern und Marl auf der Strecke zwischen der A 43 und der K 22 vom 16.11. bis zum 31.03. eines jeden Jahres ist nun im Landschaftsplan Lippe aufgeführt.
Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. ist ein anerkannter Umweltschutzverband und setzt sich für eine umweltverträgliche Nutzung der Gewässer ein. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass die fischereiliche Nutzung im Einklang mit dem Schutzzweck der gesamten Lippe erfolgt.

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