Angeln in Brandenburg
Die Verbandsgewässer umfassen einen großen Teil der gesamten Gewässerfläche in Brandenburg, das zu den wasserreichsten Bundesländern zählt. Ob die Oder mit ihren unverbauten Ufern, die vielgestaltigen Havellandschaften oder großflächige Seen, wir können für unsere Mitglieder neue, vielfältige und spannende Angelmöglichkeiten zu einem sehr günstigen Preis anbieten. Sollten Sie einen Urlaub in Brandenburg verbringen oder sich aus beruflichen Gründen dort aufhalten, dann müssen Sie auf das Angeln nicht verzichten. Setzen Sie sich dazu einfach mit der Geschäftsstelle in Münster in Verbindung. Hier können Sie auch ein Gewässerverzeichnis aus Brandenburg erwerben.
Auf der diesjährigen Hauptversammlung des DAFV e. V. in Berlin am 15. November 2014 kamen der Landesanglerverband Brandenburg e. V., vertreten durch den Vizepräsidenten Falkner Schwarz sowie den Hauptgeschäftsführer Andreas Koppetzki, und der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V., vertreten durch seinen Vorsitzenden Horst Kröber, mit ihren Delegierten und einigen Gästen zusammen, um eine gemeinsame Vereinbarung zur wechselseitigen Nutzung der Verbandsgewässer zu unterzeichnen.
Im Vorfeld zu dieser Vereinbarung haben zahlreiche Gespräche stattgefunden, die gezeigt haben, dass die mögliche Erweiterung beangelbarer Wasserflächen begrenzt ist. Beide Verbände sind daher zu der Auffassung gelangt, ihre Verbandsgewässer durch ihre Mitglieder wechselseitig gemeinsam angelfischereilich nutzen zu lassen.
In der Präambel dieser Vereinbarung heißt es u. a.:
Mit der Schaffung eines landesverbandsübergreifenden Gewässerfonds verfolgen der Landesanglerverband Brandenburg und der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe das Ziel, ihren Mitgliedern im Rahmen des Deutschen Angelfischereiverbandes kostengünstige und unbürokratische Angelmöglichkeiten in den Gewässern der Partnerverbande zu erschließen. Beide Verbände als Interessensvertretung ihrer Mitglieder sehen ihre Ausrichtung in der Erhaltung bzw. Schaffung von Möglichkeiten und Vorraussetzungen zur Ausübung des waid- und hegegerechten Angelns, der Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer und der Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes.
Die Gültigkeit der Angelbereichtigung bezieht sich auf die durch den jeweiligen Verband verfügungsberechtigte Wasserfläche, auf denen er das Fischereirecht ausübt. Die gemeinsame Angelberechtigung kann von den Mitgliedern über die jeweiligen Geschäftsstellen bezogen werden.
Die Partnerschaft zwischen dem Landesanglerverband Brandeburg e. V. und dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. stellt die gemeinsamen Interessen der Angler in verschiedenen Bundesländern heraus und unterstreicht den Sinn und die Notwendigkeit der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Anglerverbänden.
Im Anschluss an die feierliche Unterzeichnung dieser Vereinbarung luden beide Verbände zu einem kleinen Umtrunk ein, um diese weitere Annäherung der ost- und westdeutschen Anglerverbände gebührend hervorzuheben.
Berlin, 15. November 2014
LAV Brandenburg e. V.
Zum Eisbruch 1
14558 Nuthetal
www.landesanglerverband-bdg.de
LFV Westfalen und Lippe e. V.
Sprakeler Str. 409
48159 Münster
www.lfv-westfalen.de