Schieder See
Die Gesamtlänge des Gebietes beträgt etwa 3.500 Meter, die Seebreite zwischen 150 und 500 Meter, die Seefläche etwa 80 Hektar.
Im Seebereich stehen folgende Einrichtungen zur Verfügung:
- Freibad
- Wassersportzentrum Kronenbruch mit Restaurant
- Ferienhäuser- und Wohnungen
- Seeufer mit Rundwanderweg Länge ca. 8 km - ca. 90 Minuten
- Parkplätze am Zentrum Kronenbruch und am Staudamm
- Personen-Schifffahrt für Rundfahrten
Der Schieder See bietet einen hervorragenden Fischbestand. Karpfen, Forellen, Barsche, Hechte und andere Arten können gefangen werden.
Bitte beachten Sie folgenden Änderungen der Angelregelungen am Schiedersee:
Mit dem Bau der Schiederseeumflut und der Verlängerung des Pachtvertrages durch den Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. ergeben sich für die Ausübung der Angelfischerei am Schiedersee seit dem 01.01.2016 einige grundlegende Änderungen:
Die Ausübung der Fischerei ist nur noch im Bereich der Seefläche gestattet. Angelverbotszonen erstrecken sich hier uferseitig über den gesamten Seedamm am nördlichen Seeufer, das Umfeld des Besucherzentrums Kronenbruch südwestlich, den Bereich des Schutzgebietes „Schweinebruch" im Nordosten sowie den Bereich der Seglersteganlagen (siehe Karte).
Im Bereich des Schutzgebietes „Schweinebruch" ist ferner die Ausübung der Bootsangelei verboten, dieses gilt auch für den Bereich vor den Seglersteganlagen (Bojenketten).
Es dürfen zum Bootsangeln tagsüber (Ruder-) Boote benutzt werden. Für die Benutzung von Booten mit Elektromotor ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich, die nur Online über die Homepage des LFV Westfalen und Lippe e.V. erworben werden kann.
Preisliste
Tagesscheine für Verbands-Mitglieder 3,- EUR
Tagesscheine für nicht organisierte Angler 6,- EUR
Jahresfischereischein Jugend 26,- EUR
Jahresfischereischein für Verbands-Mitglieder 50,- EUR
Jahresfischereischein für nicht organisierte Angler 80,- EUR
Wochenschein allgemein 21,- EUR
Zusatzerlaubnis Boot mit Elektromotor 9,00 EUR
(einschl. Gebühren, nur Online)
„Die Ausgabestellen dürfen für die Tageserlaubnisscheine bei der Ausgabe an Verbandsmitglieder pro Schein eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 € aufschlagen, bei der Ausgabe an Angler, die nicht dem Verband angehören, darf 1 € Bearbeitungsgebühr erhoben werden."
Angelregelungen: