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Verbot des Ansitzangelns am Dattelner Meer (Wesel-Datteln-Kanal) im Bereich der Wasserschutzpolizei (WSP)

Seit dem 1. Januar diesen Jahres ist das Ansitzangeln am Südufer des Wesel-Datteln-Kanals im Bereich oberhalb der Schleuse Datteln untersagt. In den letzten zwei Jahren kam es immer häufiger zu Meldungen der Wasserschutzpolizei (WSP) am Dattelner Meer, dass durch die ausgelegten Angeln die Ein- und Ausfahrt des Dienstschiffs behindert wurde. Die Angler holten ihre Schnüre nur verzögert und unter Bekundung von Missmut ein. Die Wasserschutzpolizei ist dabei immer wieder gezwungen gewesen, das Boot mehrmals zu wenden und neu anzufahren, um nicht durch den Wind ans Ufer gedrückt zu werden oder in die Angelschnüre zu geraten. Ferner wurde berichtet, dass die „Diskussionsfreudigkeit" der jeweiligen Angler immer weiter zunahm.

Rechtsseitig der Bootshausanlage im Bereich des Bunkerservice waren ebenfalls einige Angelstellen in regelmäßigem Gebrauch. Wegen des Umgangs mit explosiven Stoffen gibt es dort ein Rauchverbot, das nicht beachtet wurde. Schließlich häuften sich auch Zwischenfälle mit Anglern und Sportbootnutzern im westlichen Teil an einem Anleger für Sportboote und der Wartestelle für Kleinfahrzeuge im Schleusenbereich. Auch wenn es bisher bei verbalen Anfeindungen blieb, führt ein solches Verhalten natürlich dazu, das Ansehen der Anglerschaft insgesamt zu schädigen.
Seitens der WSP wurde darauf verwiesen, dass unter diesen Bedingungen keine ordnungsgemäße Dienstausübung mehr sicherzustellen ist. In dringenden Einsatzfällen kann die WSP nicht warten, bis ein Angler die Schnüre von bis zu drei Ruten aus dem Ausfahrtbereich entfernt hat. Außerdem besteht durch Angelschnüre, die in die Schraube des Dienstschiffes geraten, die Gefahr, dass die Dichtungen der Antriebswellen beschädigt werden. In mehreren Gesprächen mit der Dienststellenleitung der WSP Datteln konnten wir uns schließlich dahingehend einigen, dass das Angeln in diesem Bereich nicht komplett untersagt wird, sondern eine Befischung mit Spinnruten weiterhin möglich bleiben soll.

Es ist für uns sehr bedauerlich, dass durch ein völlig unverständliches Verhalten einzelner Angler nun ein Verbot des Ansitzangelns am Dattelner Meer am Südufer ausgesprochen werden musste. Dieses gilt umso mehr, als in den Erlaubnisscheinen schon sehr klar formulierte Hinweise enthalten waren, dass den Anweisungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (und damit natürlich auch der Wasserschutzpolizei!) Folge zu leisten ist. Für das Nordufer oberhalb der Schleuse Datteln gilt dieses Verbot im Übrigen nicht, ebenso wenig wie für den Bereich des Dortmund-Ems-Kanals am Dattelner Meer.

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