Seitenanfang

Landesprogramm 1000x1000

Jetzt mitmachen und Förderantrag stellen!

Liebe Mitglieder, liebe Angelfreunde,

ab dem 4. April, wird das LSB-Förderprotal (https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite) für die Antragstellung zur Förderung im Rahmen des beliebten Landesprogramms 1000x1000 – Anerkennung für den Sportverein geöffnet.
Jeder Verein kann damit 1.000 EUR Förderung erhalten (Fördervoraussetzungen siehe unten).
Ab diesem Jahr gibt es einen neuen Förderschwerpunkt, der insbesondere für Angelvereine interessant ist.
Im Rahmen des Förderschwerpunktes Nachhaltigkeit im Sportverein sind Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität (!) förderfähig.
Also verpasst nicht die Chance und stellt einen Antrag auf Förderung über 1.000 EUR.
Förderzusagen erfolgen nach dem Windhundprinzip – wer zuerst kommt, malt zuerst (eine Antragstellung bis spätestens Ende April ist erfahrungsgemäß ideal).

Förderschwerpunkte

  1. NEU: Nachhaltigkeit im Sportverein (Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität am Vereinsgewässer z.B. biodiversitätsfördernde Maßnahmen am Gewässer, Bau von Insektenhotels, Dachbegrünung des Vereinsheims; Förderung von Gegenständen für Müllsammelaktionen am Gewässer).
  2. Integration (z.B. Förderung von Angelevents für Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder Geflüchtete)
  3. Inklusion (z.B. Förderung von Angelveranstaltungen für Menschen mit Behinderung)
  4. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  5. Sport der Älteren (z.B. Maßnahme zur Anschaffung von Transportkarren, um älteren Menschen den Weg zum Angelplatz mit Gerätschaften zu erleichtern)
  6. Der Sportverein gegen Einsamkeit
  7. Gesundheitssport
  8. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  9. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Eine Übersicht von beispielhaften Maßnahmen findet ihr HIER.

Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

Checkliste zur Förderfähigkeit:

  • Mitgliedschaft in einem der drei nordrhein-westfälischen Landesfischereiverbände und damit im LSB NRW
  • Mitgliedschaft im lokalen Kreis- oder Stadtsportbund
  • Mitgliederzahlen wurden im Rahmen der LSB-Bestandserhebung gemeldet
  • Gemeinnützigkeit des Vereins ist vorhanden
  • Die zu fördernde Maßnahme kostet mindestens 1.000 EUR

 


powered by webEdition CMS