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Wahlprüfsteine des Deutschen Angelfischerverbandes e.V. zur Europawahl 2019

Schreiben des DAFV an die deutschen Kandidierenden für die Europawahl 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Anglerinnen und Angler in Deutschland wächst die Bedeutung der Europäischen Fischereipolitik stetig. Die Entscheidungen und Richtlinien der EU beeinflussen direkt die Gesetzge-bung in der Bundesrepublik. In Deutschland gibt es rund 3,3 Millionen Angler*, die in ihrer Freizeit fischen gehen und viel Zeit und Geld in ihr Hobby investieren. Durch ihr direktes Engagement im Gewässerschutz leisten sie einen bedeutenden ökologischen Beitrag. Ebenso kommt der Angelfischerei ein hoher sozioökonomischer Stellenwert zu.
Um unseren Mitgliedern im Vorfeld der Europawahlen eine Orientierung geben zu können möchten wir Sie darum bitten, nachfolgende Fragen zu folgenden Themen zu beantworten:

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Im Jahr 2000 ist von der EU die Wasserrahmenrichtlinie verabschiedet worden. Sie hat die Bildung von Flussgebietseinheiten verfügt, um die Gewässer unabhängig von administrativen Grenzen nach ihren Einzugsgebieten zu bewirtschaften. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie war bis 2015 die Erreichung des guten ökologischen Zustands der Gewässer. Dazu gehört beispielsweise die Durchgängigkeit des Gewässers für wandernde Fische und Rundmäuler. Das Umweltbundesamt hat 2012 in einer Untersuchung festgestellt, dass 80% der Gewässer in Deutschland die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreichen. Stauwehre und über 8000 Wasserkraftanlagen verhindern die Durchgängigkeit der Gewässer. Binnenwanderungen der aquatischen Organismen werden unterbunden. Anadrome Fischarten wie Lachs, Meerforelle, Stör und Rundmäuler, können ihre Laichbiotope im Oberlauf der Flüsse nicht erreichen, werden in den Turbinen von Wasserkraftanlagen in großer Zahl tödlich verletzt. Der Aufstieg der Glasaale wird behindert und die Abwanderung der Blankaale zum Laichen in der Sargassosee ist mit hohen Verlusten verbunden. Im Vergleich zu den Erfolgen, die in Deutschland z. B. bei der Reinhaltung der Luft erzielt wurden, ist die mangelhafte Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein Armutszeugnis. Kürzlich haben über 380.000 europäische Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für die konsequente Ausführung der Wasserrahmenrichtlinie erhoben.

Über 100 NGOs hatten mit der Kampagne #ProtectWater Bürger aus ganz Europa aufgerufen, sich für die Aufrechterhaltung der Wasserrahmenrichtlinie einzusetzen.

-Wie stehen Sie zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie mit dem Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot unserer Gewässer. Wie stehen Sie zur Umsetzung in Deutschland?

-Sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Durchgängigkeit unserer Fließgewässer zu verbessern und die ökologischen Schäden durch Anlagen zur Gewinnung von Strom aus Wasserkraftanlagen zu mindern und welche sind dies?

-Obwohl Wasserkraftanlagen vielfältige und massive negative Auswirkungen auf die Gewässerökologie und speziell den Fischbestand eines Gewässers haben, wird der Bau solcher Kleinanlagen weiter vorangetrieben und in manchen Staaten sogar finanziell gefördert. Halten Sie diesen Zustand für praktikabel?


Fischartenschutz/Kormoranproblematik

Die Population der Kormorane hat in Europa seit den 80er Jahren stark zugenommen. Der Appetit der Vögel auf Fisch stellt vielerorts ein Problem für gefährdete Fischpopulationen dar, bedroht mitunter ihre Bestände und seine Biodiversität. Gemanagt werden Kormorane in der Regel auf lokaler Ebene, oft über Vergrämung, Auskühlen der Gelege oder über Abschüsse. Bei Betrachtung der Gesamtpopulation zeigen die lokal sporadischen Maßnahmen kaum Wirkung. Das Problem wird verlagert oder die Anzahl nachrückender Vögel übersteigt die Möglichkeiten. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist erforderlich.
Das Europaparlament hat im Entschließungsantrag vom 12. Juni 2018 die Kommission unmissverständlich aufgefordert, gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den Flüssen und Seen abgewendet werden.

-Ist der gegenwärtige Schutzstatus des Kormorans noch zeitgemäß?

-Sollte der Kormoran in die Liste der jagdbaren Arten des Bundesjagdgesetzes aufgenommen werden und/oder in einen der Anhänge der Vogelschutzrichtlinie?

-Wie wollen Sie sich dafür einsetzen, dass diese für unsere Fischfauna wichtige Forderung aus dem Entschließungsantrag vom 12. Juni 2018 zeitnah umgesetzt wird?


Gemeinsame Fischereipolitik in der EU

Angeln ist eine naturnahe Freizeitbeschäftigung, die den verantwortungsvollen Umgang mit der Tier- und Pflanzenwelt fördert. Gleichzeitig hat sie auch eine große sozioökonomische Bedeutung. Insbesondere für die Küstengebiete und strukturarme Regionen.

-Was können Sie dafür tun, dass sie im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Fischereipo-litik die gleiche Bedeutung und Anerkennung bekommt wie die Berufs- und Erwerbsfischerei?

Neben dem Baglimit für den Wolfsbarsch in Atlantik und Nordsee hat die EU in den vergangenen Jahren mit dem Tagesfanglimit für den Westdorsch in der Ostsee erstmals Fangbeschränkungen für Angelfischer eingeführt. Angelfischer haben in den vergangenen zwei Jahren ihren Beitrag zur Bestandserholung des westlichen Ostseedorschs geleistet. 2018 wurde zwar die Fangquote für die Berufsfischerei erhöht, eine Erhöhung oder Abschaffung des baglimits war seitens der Kommission ursprünglich nicht angedacht. Erst auf Drängen Deutschlands im Ministerrat erfolgte eine Anhebung von 5 auf 7 Dorsche pro Tag. Damit blieb die Erhöhung für die Angler anteilsmäßig unter der für die Berufsfischerei.

-Wie bewerten Sie diese, aus unserer Sicht, ungleiche Behandlung von Angelfischerei und kommerzieller Fischerei?

Das BagLimit hat auch zu wirtschaftlichen Schäden in den strukturschwachen Regionen an unseren Küsten geführt? Die Berufsfischerei kann für wirtschaftliche Verluste Entschädigung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds erhalten. Für die Angelfischerei und den Angeltourismussektor sind solche Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen.

-Halten Sie diesen Zustand für tragbar?

Die Dorschentnahmen durch die Angelfischerei betrugen nach Angaben des Thünen Instituts im Jahr 2017 rund 932 Tonnen und lagen damit weit unter den erwarteten 1.754 Tonnen.

-Halten Sie vor diesem Hintergrund eine Abschaffung des „Baglimit" nicht für sinnvoll, da der Nutzen in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden steht?

Die EU-Fischereiminister hatten für 2018 eine dreimonatige Schonzeit für den Aal in den Europäischen Meeren (außer Schwarzes Meer) eingeführt. Seit 2019 umfasst sie auch Aale kleiner als 12cm, sog. Glasaale (Jungaale). Die Schonzeit gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer. Die EU-Kommission hatte ursprüngliches ein pauschales Fangverbot gefordert, welches auch die Binnengewässer umfassen sollte. Mit einer Aussetzung der gesamten Aalfischerei wären nach unserer Einschätzung gravierendere Bedrohungsfaktoren (Wasserkraft, Kormoran, Illegaler Glasaalhandel) weiterhin unberücksichtigt geblieben. Zudem wäre mit einem Eingreifen in die laufenden Bewirtschaftungspläne auch der Besatz mit Jungaalen, der maßgeblich von der organisierten Angelfischerei durchgeführt wird, gebremst worden, was dem Aalbestand langfristig weiter geschadet hätte.

-Sehen Sie vor diesem Hintergrund Handlungsbedarf und wenn ja, in welcher Form?

Nennen Sie uns abschließend drei gute Gründe warum unsere Mitglieder/Angler ihnen am 26. Mai ihre Stimme geben sollten.
Bitte senden Sie Ihre Antworten bis spätestens zum 13.05.2019 an info@dafv.de
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Antworten auf die Wahlprüfsteine sind dazu bestimmt, veröffentlicht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Angelfischerverband e.V.


* Arlinghaus, R. (2004): Angelfischerei in Deutschland - eine soziale und ökonomische Analyse. Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei.
Der DEUTSCHE ANGELFISCHERVERBAND e.V. (DAFV)
Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 32 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 520.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Natur-schutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

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