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Fischaufstiegsanlage ohne Wasser

Gefahr durch "Kleine Wasserkraft"

An der Röhr, einem 29 km langen Flüsschen bei Neheim im Sauerland, zeigt sich erneut, wie schädlich die Wasserkraft für ein Gewässer, die Fische und alle anderen darin lebenden Gewässerorganismen ist.

In der Ortslage Stemel gibt es ein sogenanntes Ausleitungskraftwerk, eine Kleinstwasserkraftanlage mit einer Leistung von gerade einmal 100 Kilowatt. Oberhalb der Wasserkraftanlage wird dem Mutterbett ein Großteil des Wassers entzogen und über eine Ausleitungsstrecke in die Wasserkraftanlage geleitet. In der Restwasserstrecke, die an diesem Standort etwa einen Kilometer lang ist, verbleibt nur eine geringe Menge Wasser. Unterhalb der Turbine laufen beide Wasserströme wieder zusammen.

Laut einem Erlass zur Wasserkraft dürfen 2/3 des Wassers für die Stromerzeugung genutzt werden, 1/3 müssen durch die Restwasserstrecke geleitet werden. Auch ein funktionierender Fischweg muss vorhanden sein, der meistens am Ende der Restwasserstrecke angelegt wird. Dieser ist für die Fische in der Regel kaum auffindbar, da die Flossenträger bei ihren Wanderungen immer der Hauptströmung folgen. Die führt sie bei der Wassermengenverteilung zugunsten der Turbine dann in eine Sackgasse.

Die Angelvereine der Interessengemeinschaft Hüsten haben sich beim Fischereiverband in Münster gemeldet, da die Restwasserstrecke kaum mit Wasser bespannt war, auch der Fischweg sei außer Funktion. Bei einem Ortstermin des FV NRW wurde dann eine Abflussmessung durchgeführt und auch der Fischweg in Augenschein genommen. Die Erhebungen ergaben folgende Ergebnisse:

Der Fischweg war nahezu trockengefallen und außer Funktion. Die Abflussmessungen ergaben, dass 1.200 l/s durch den Turbinenkanal geleitet wurden und nur 16 l/s!!! durch die Restwasserstrecke flossen.

Wir haben die Messergebnisse an den zuständigen Hochsauerlandkreis weitergeleitet und eine umgehende Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gefordert. Diese Forderung soll nun kurzfristig an den Betreiber der Wasserkraftanlage weitergegeben werden. Dieses war im Übrigen nicht die einzige Wasserkraftanlage, die die Restwassermengen nicht eingehalten hat. Zwei weitere Anlagen waren betroffen. Auch hier hat der Hochsauerlandkreis zugesagt, die Anlagenbetreiber kurzfristig zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Restwassermenge von 1/3 des Gesamtabflusses aufzufordern.   


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