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Förderprogramm „NeustartMiteinander" des NRW-Heimatministeriums

Anmeldefrist bis zum 30. September 2022

Eingetragene Vereine können einen Antrag auf eine 50-Prozent-Förderung für eine ehrenamtlich getragene Veranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms „NeustartMiteinander" stellen. Pro Verein können bis zu zwei Veranstaltungen gefördert werden. Noch ist es bis zur Antragsfrist am 30. September 2022 möglich eine Förderung für eine Veranstaltung zu beantragen. Eine förderfähige Veranstaltung muss bis zum 15. November 2022 durchgeführt werden.

Die wichtigsten Eckdaten zum Förderprogramm:

• Die Bagatellgrenze liegt bei 500 EUR, maximal werden 10.000 EUR gefördert
• die Veranstaltung ist in NRW bis zum 15. November 2022 durchzuführen
• veranstaltungsbezogene Einnahmen, die generiert werden, werden bei der Berechnung der Fördersumme berücksichtigt (finanzielle Förderung von 50 % aller förderfähiger Aufwendungen abzüglich der veranstaltungsbezogenen Gesamteinnahmen)

Welche Aufwendungen sind förderfähig?
• z.B. Getränke und Catering, Kosten für Werbung und Einladungen, Miete für Sanitäranlagen, Strom und Technik, DJ-Honorare, Kosten für Ordnungskräfte, Mieten für Veranstaltungsräume, Mieten für Geschirr, Mobiliare und Gläser
• Nicht zuwendungsfähig sind beispielsweise Kosten für Anschaffungen zum dauerhaften Nutzen und Verbleib beim Verein wie zum Beispiel der Erwerb von Mobiliar und Ausstattungsgegenständen sowie Zahlungen von Gehältern, Honoraren, Aufwandsentschädigungen o.ä. an Vereinsmitglieder sowie Vereinsfahrten.

Welche Unterlagen müsst Ihr über den formellen Online-Antrag hinaus einreichen?
1. eine Bestätigung Eurer Gemeinde (siehe Anlage A1 Formblatt)
2. einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister

Auf www.heimatfoerderung.nrw könnt Ihr Euch registrieren und gleich im Anschluss einen Förderantrag für Eure Veranstaltung stellen. Nach der Antragsbewilligung und der Bereitstellung des Zuwendungsbescheids werden zeitnah 75 % der Zuwendungen an den Verein ausgezahlt. Die verbleibende Restsumme wird nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises durch die zuständige Bezirksregierung (Bewilligungsbehörde) ausgezahlt.

Sofern Ihr das Angebot des NRW-Heimatministeriums wahrnehmt, werbt bitte damit, dass Eure Veranstaltung im Rahmen des Sonderprogramms „NeustartMiteinander" gefördert wird.

 

DOWNLOADS:

Formblatt zur Bestätigung der Gemeinde

Informationsbroschüre - Überblick zur Vereinsförderung

Informationsbröschüre "Neustart Miteinander"

 


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