Der Landesfischereiverband Niedersachsen e. V. betreibt mit seinen Mitgliedsfischereibetrieben an der Weser seit 2017 das sogenannte „Aaltaxi“. Mit dieser Maßnahme werden abwandernde Blankaale in Gebiete ohne wasserkraftbedingte Mortalität transportiert. Das Aaltaxi wird bisher insbesondere mit Mitteln des Landes Niedersachsen finanziert und darüber hinaus durch Dritte (Fischereiverbände-, Fischereigenossenschaften- und einzelnen Fischereivereinen an der Weser) finanziell unterstützt. Auch der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. ist Partner des Projektes.
Die Aale werden mit Hamen in der Ober- und Mittelweser gefangen und von dort aus, vorbei an den gefährlichen Kraftwerken, bis ins Mündungsdelta zur Nordsee transportiert.
Dieses Jahr wurden mit drei Transporten bereits über 6,44 Tonnen Blankaale (rund 10.000 Tiere) erfolgreich gerettet und an die Nordsee gebracht.
Die Zahlen belegen eindrucksvoll den wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Aalbestände!
Mehr Informationen zum Aaltaxi findet ihr hier:
Erstellt am: 13.12.2024
Der Fachbereich 26 „Fischereiökologie" des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bietet 2024 am Standort Kirchhundem-Albaum verschiedene Lehrgänge zur fischereilichen Aus- und Fortbildung an. Neben der Überbetrieblichen Ausbildung und Prüfung von Fischwirtinnen und Fischwirten ist der Fachbereich „Fischereiökologie" auch Standort zum Erwerb des „Elektrofischereischeins" und zur Fortbildung von Hobbyteichwirten, Anglerinnen und Anglern, Behörden und anderen Fischinteressierten.
Weitere Informationen und das Jahresprogramm 2025 findet ihr hier: Lehrgangsprogramm 2025
Bei diesen Kursen haben die Verbände ein festes Kontingent und die Kosten werden bis auf einen Eigenanteil von 70,00 € von den Verbänden übernommen.
Daher muss die Anmeldung über euren Verein bei der Verbandsgeschäftsstelle erfolgen.
Erstellt am: 10.12.2024
Die Fliegenfischergruppe im Verein „Planungsnetzwerk für nachhaltige Regionalentwicklung e.V.“ (planar e.V.) hat an der Diemel eine weiteres Renaturierungsprojekt bei Marsberg initiiert und die Planung dieser Maßnahme übernommen. Ziel der Renaturierung ist, dem Artenschwund und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken.
Erstellt am: 19.11.2024
Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) ist ein faszinierender Bewohner unserer Küsten- und Binnengewässer. Interessant ist der Aal wegen seines komplexen Lebenszyklus, der ihn aber auch besonders empfindlich gegenüber Störungen macht. Der Europäische Aal machte einst etwa die Hälfte der Fischbiomasse in den europäischen Binnengewässern aus. Die Kanäle der norddeutschen Marschen waren damals so reich an Jungaalen, dass die Bauern sie als Dünger auf die Felder schaufelten oder sogar an ihre Hühner verfütterten. Neben anderen, werden als Ursachen für den starken Bestandsrückgang Lebensraumverlust, Wanderhindernisse und die Folgen des Klimawandels vermutet. Zahlreiche Querbauwerke erschweren heute die Zu- und Abwanderung der Aale in ihre angestammten Lebensräume in den deutschen Gewässern.
Erstellt am: 05.11.2024
Ab dem 01. Januar 2025 ist der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. Pächter der Fischereirechte an der Ruhr zwischen Fröndenberg-Langschede und Schwerte-Westhofen. Aktuell werden hierzu letzte Fragen geklärt. Ursprünglich wurden die Erlaubnisscheine für die zur Angelfischerei freigegebenen Strecken durch die Gelsenwasser AG ausgegeben. Interessenten, die ab 2025 einen Erlaubnisschein für die genannte Ruhrstrecken erhalten möchten, wenden sich nun bitte direkt per Mail an den LFV Westfalen und Lippe: reckfort@lfv-westfalen.de.
Wir werden uns nach Vorliegen der Pachtverträge und der Erlaubnisscheine unmittelbar melden, um das Prozedere der Scheinvergabe zu besprechen. Beachten Sie hierzu bitte auch die Informationen, die wir über unsere Homepage, den Newsletter sowie unsere Social-Media-Kanäle verbreiten. Bereits ausgegebene Erlaubnisscheine behalten natürlich bis Ende des laufenden Jahres ihre Gültigkeit.
Erstellt am: 04.11.2024
Am 18. Oktober beschloss der Bundestag und Bundesrat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland, das unter anderem ein Verbot des Mitführens von Messern in bestimmten öffentlichen Bereichen vorsieht. Anglerinnen und Angler sind aufgrund ihres berechtigten Interesses davon ausgenommen.
Erstellt am: 23.10.2024