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Abschnitte zu sehen.
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Ausgangslage:
Die Lippe mit Teilen ihrer Aue ist als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) an die Europäische Kommission gemeldet und von dort als besonderes europäisches Schutzgebiet anerkannt worden. Darüber hinaus stellt die Lippeaue auch aus landes- und kreisweiter Sicht einen bedeutenden Verbundkorridor dar. Bisher gab es in der Lippeaue nur punktuelle Naturschutzgebiete, die über die Landschaftspläne „Lünen“ und „Werne-Bergkamen“ ausgewiesen worden waren.
Aus Anlass der FFH-Umsetzung sind die Landschaftspläne „Selm“, „Lünen“ und „Werne-Bergkamen“ geändert worden. Die Änderung beinhaltete auch eine großräumige Ausweisung von Naturschutzgebieten, die flächenmäßig einen Großteil der Lippeaue einnehmen. Seit dem 05.12.07 sind die neuen Naturschutzgebiete (s. Tab. und Karte) mit ihren Regelungsinhalten in Kraft getreten.
| im LP „Lünen“
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im LP „Werne - Bergkamen“
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im LP „Selm“
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| NSG Nr. 9
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NSG „Lippeaue von Lünen bis Schleuse Horst“
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NSG Nr. 13
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NSG „Lippeaue
von Werne bis Heil“ |
NSG Nr. 2
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NSG „Lippeaue
Selm“ |
| NSG Nr. 10
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NSG „Lippeaue von Wethmar bis Lünen“
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NSG Nr. 14
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NSG „Lippeaue
von Stockum bis Werne“ |
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Tab.: neue Naturschutzgebiete in der Lippeaue, die seit 05.12.2007 bestehen (s. a. Karte).
Es gelten folgende Regelungen für die Angelsportnutzung in den Naturschutzgebieten:
Stillgewässer
Das Angeln an stehenden Gewässern in der Aue ist generell nicht erlaubt!
Lippe
Für die Lippe im Kreis Unna gibt es vier unterschiedliche Kategorien:
- Abschnitte ohne Beschränkung
- Abschnitte mit ganzjährigem Angelverbot
- Abschnitte mit Angelverbot nur im Sommer
- Abschnitte mit Angelverbot nur im Winter
Die
Regelungen für die einzelnen Abschnitte gelten entweder für das linke,
das rechte oder auch für beide Ufer. Dies lässt sich aus den
beigefügten Detailkarten und den nachfolgenden Auflistungen entnehmen.
Zu beachten ist hierbei, dass sich die nachfolgenden Regelungen einzig und allein auf das Gebiet des Kreises Unna beziehen. Da die gemeinsame Grenze mit der Stadt Hamm – im östlichen Bereich der Lippeaue – durch die Flussmitte verläuft, sind auch die auf Hammer Seite bestehenden Regelungen zu beachten. Selbiges gilt für die gemeinsame Grenze mit dem Kreis Recklinghausen (Stadt Waltrop) im Westen der Lippeaue. Diesbezüglich können entsprechende Informationen bei den dortigen unteren Landschaftsbehörden der Stadt Hamm (Stadtverwaltung) bzw. des Kreises Recklinghausen (Kreisverwaltung) in Erfahrung gebracht werden.
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Erhalt eines Erlaubnisscheines mit Streckenangabe für bestimmte Lippebereiche nicht davon entbindet, die im Landschaftsplan verbindlich festgesetzten, hier noch mal zusammengefassten und für jeden Angler geltenden Regelungen zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn im Angelschein die Streckenangabe einen größeren Bereiche abdeckt als nach Landschaftsplan überhaupt beangelbar ist. Auf diesen Sachverhalt wird gleichfalls im Erlaubnisschein unmissverständlich hingewiesen.
In folgenden Abschnitten darf an der Lippe im Kreis Unna ganzjährig nicht geangelt werden (generelles Angelverbot):
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Kläranlage Selm gegenüber Altarm |
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Schleuse Horst |
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Zwiebelfeld |
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nordwestlich und nördlich Segelflugplatz |
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Bereich Viktoria zwischen Eisenbahn und Zwolle-Allee |
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Bereich östlich der Zwolle-Allee und südlich Westfalia-Gelände |
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Bereich oberhalb Einmündung des Galgenbaches linkes Ufer teilw. u. rechtes Ufer teilweise |
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kurzer Abschnitt auf Höhe Haus Rünthe, östlich der B 233, |
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Inselbereich am Altarm südlich des |
In folgenden Abschnitten darf an der Lippe im Kreis Unna im Winter in der Zeit
vom 1.10. bis 15.04. nicht geangelt werden (Winterverbot):
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zwischen Waltroper Straße und Kläranlage Selm |
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von Einmündung Rühenbecke bis 950 m flussaufwärts |
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Bereich Deponie Rünthe bis B 233 |
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Bereich östlich der A1 bis auf Höhe Kläranlage Stockum |
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Bereich östlich des Sandbochumer Weges bis zur Kreisgrenze im Osten |
In folgenden Abschnitten darf an der Lippe im Kreis Unna im Sommer in der Zeit
vom 16.04. bis 30.09. nicht geangelt werden (Sommerverbot):
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Bereich östlich des Westfalia-Geländes in Lünen bis Lippe |
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Bereich zwischen Werne-Evenkamp u. A1 |
Weitere Bäche in der Lippeaue
Das Angeln am Beverbach ist nicht zulässig!
Besatzmaßnahmen
An Stillgewässern kleiner als 0,5 ha Größe ist ein Fischbesatz nicht gestattet.
An Stillgewässern über 0,5 ha Größe und an Fließgewässern darf der Fischbesatz nur nach Maßgabe des Landesfischereigesetzes vorgenommen werden.
Im Landesfischereigesetz ist festgelegt, dass ein der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechender artenreicher heimischer Fischbestand zu erhalten und zu hegen ist. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das Aussetzen von heimischen Fischen zählen. Künstlicher Besatz ist in der Regel jedoch nur zulässig,
a) zum Ausgleich bei beeinträchtigter natürlicher Fortpflanzung einer Fischart,
b) zur Wiederansiedlung ursprünglich heimischer Fischarten,
c) nach Fischsterben,
d) zum Erstbesatz in neugeschaffenen Gewässern
Fischfütterung / Düngung / Kalkung
Innerhalb der Naturschutzgebiete in der Lippeaue ist das Düngen, Kalken
oder das Anfüttern von Fischen an Stillgewässern untersagt.
Schlussbemerkung
Der
Kreis Unna ist sich darüber im Klaren, dass Angler naturverbunden sind,
und ergeht ebenso davon aus, dass Angler ein Interesse an einer
möglichst naturnahen und möglichst ungestörten Landschaft haben. Die
über die Landschaftsplanänderungsverfahren ausgesprochenen Regelungen
des Angelns in den Naturschutzgebieten der Lippeaue und die damit
einhergehenden Einschränkungen sollten deshalb respektiert und Verbote
eingehalten werden. Des Weiteren sei betont, dass die Verbote nicht
gegen die Angler gerichtet sind. Vielmehr müssen alle vorhandenen oder
potentiellen Negativeinflüsse auf die Tier- und Pflanzenwelt, von wem
auch immer ausgehend, minimiert werden. Deshalb gibt es neben
Angelbeschränkungen ebenso Beschränkungen z.B. bei der Landwirtschaft
oder der Jagd, die nicht weniger einschneidend sind. Auch Spaziergänger
oder sonstige Freizeitnutzer müssen Einschränkungen hinnehmen. Im
Wesentlichen ist es nämlich die Vielzahl unterschiedlicher Einflüsse,
die sich negativ bemerkbar
macht. In diesem Sinne hofft der Kreis
Unna auf die aktive Mithilfe der Angler bei der Erhaltung und
Entwicklung der Lippeaue. Benutzen Sie bitte Zuwegungen zur Lippe, von
denen keine nennenswerten Störungen ausgehen und nehmen Sie Rücksicht
auf die Natur.
Für weitere Auskünfte können Sie sich an die Untere Landschaftsbehörde (Herr Knüwer 02303 / 27-2170) wenden.
